Förderungen
Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, zur Förderungen von Energiemaßnahmen und der Modernisierung von Wohnraum bietet der Staat viele Fördermöglichkeiten an. Aber welche treffen für Sie zu? Wir wollen Sie hiermit bei dem Suchen nach Fördermitteln unterstützen, damit Sie für unsere Leistungen vom Staat unterstützt werden.
Handwerkerleistungen von Einkommensteuer absetzen
Für Leistungen ab dem 1.1.2006 können Rechnungen für die Handwerkerleistungen für Renovierungs‑, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerermäßigend berücksichtigt werden. Darunter fallen alle handwerklichen Renovierungs‑, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten am Haus, in der Wohnung und auf dem Grundstück, also auch die Dachsanierung oder andere Modernisierungsarbeiten unserer Firma.
Die steuerliche Förderung umfasst dabei allein die Arbeitskosten, so dass Materialkosten nicht berücksichtigt werden. Die Ermäßigung beträgt z.Zt. maximal 1200 Euro (20 Prozent der Aufwendungen von maximal 6.000 Euro) jährlich. Das gilt gleichermaßen für Eigentümer wie für Mieter, je nachdem, wer die Arbeiten bezahlt.
Für die Steuerermäßigung müssen Sie beim Finanzamt die Aufwendungen mit Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung belegen. Für den Zahlungsnachweis genügt der Beleg eines Kreditinstituts (Überweisung oder Kontoauszug).
Sonstige Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Landesförderinstitute und die Gemeinden stellen für verschiedene Leistungen Fördermittel in Form von Krediten oder direkten Zuschüssen zur Verfügung.
Das KfW-Förderprogramm rund ums Bauen, Wohnen, Energiesparen bietet zinsgünstige Kredite und trägt somit zur Realisierung lang gehegter Wünsche bei. Die Bandbreite der zu finanzierenden Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie zur Wohnumfeldverbesserung ist vielfältig.
Weiterführende Informationen
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